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Nutzungsvereinbarung


Nutzungsbedingungen

1. Vergabe

a) Das Parallel-Tandem steht grundsätzlich allen Interessenten zur Verfügung. Mitglieder von fiz e.V. haben gegen über Nichtmitgliedern Vorrang.

b) Das Parallel-Tandem kann nach Vorlage eines gültigen Ausweises genutzt werden und muss am vorgegebenen Ort abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Es ist eine Kaution i.H.v. 50 € zu hinterlegen. Nach einwandfreier Rückgabe des Parallel-Tandems wird die Kaution wieder zurückgegeben.

c) Die Verleihdauer beträgt 4 oder 8 Stunden. Die Rückgabe hat am gleichen Tag zu erfolgen. Bei der Reservierung muss der Rückgabetermin (Maximal-Verleih-Dauer 8 Stunden) verbindlich angegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns vor, das Parallel-Tandem nicht erneut an diese Person zu vergeben. Bei nachvollziehbaren Gründen für eine spätere Rückgabe ist eine Nachricht unter der Tel.-Nr. +49 170 52 32 31 7 (Thomas Hafner) oder +49 152 03 97 28 55 (Franz Prummer) notwendig.

d) Minderjährige dürfen das Parallel-Tandem nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten nutzen. Sollte aufgrund des Alters oder der Größe des Ausleihers der ordnungsgemäße Umgang mit dem Parallel-Bike fraglich sein, kann die Vergabe abgelehnt werden. Der Verleiher behält sich vor, die Ausleihe jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

e) Das Tragen eines Fahrradhelms wird dringend empfohlen.

2. Nutzung

a) Die Nutzung wird in einer schriftlichen Gebrauchsanweisung und in einem Video, das über die Homepage abrufbar ist, erläutert. Bei Bedarf kann eine kurze Einweisung in die Bedienung des Paralleltandems erfolgen.

b) Die maximale Belastung des Paralleltandems darf 280 kg nicht überschreiten.

c) Der Entleiher trägt Sorge und ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Abstellen und Abschließen des Tandems. Es muss bei einer Unterbrechung an einen unbeweglichen Gegenstand gekettet werden. Hierfür ist ein Kettenschloss vorhanden.

d) Das Parallel-Tandem entspricht der StVO und wird regelmäßig gewartet. Es wird in fahrbereitem, verkehrssicherem und optisch einwandfreiem Zustand an die Nutzer übergeben.

e) Das Parallel-Tandem darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Es darf auch nicht außerhalb Deutschlands bewegt werden.

3. Haftung

a) Das Parallel-Tandem muss in technisch und optisch einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Schäden sind unverzüglich dem Verleiher fiz e.V. zu melden.

b) Für Beschädigungen des Parallel-Tandems haftet der Entleiher mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenshöhe, mindestens 250 € je Schadensfall, im Rahmen der von fiz e.V. abgeschlossenen Versicherung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder anderen Gründen, die zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen, haftet der Entleiher in Höhe der vollen Schadenssumme.

c) Bei Verlust oder Diebstahl des Parallel-Tandems oder dem Zubehör haftet der Entleiher in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich der Nebenkosten, sofern der Schaden nicht von der Versicherung des Entleihers übernommen wird. Dies gilt auch, wenn das Rad unerlaubt Dritten überlassen wird.

d) Der Entleiher fährt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung, wenn diese nicht durch die Versicherungen des Verleihers für ehrenamtliche Tätigkeiten abgedeckt sind. Es wird keine Haftung übernommen für vom Entleiher verursachte Unfälle oder Schäden. Dasselbe gilt für Personenschäden.

Von diesen Nutzungsbedingungen hat der Entleiher Kenntnis genommen.

Datum; Unterschrift Entleiher


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